Für unsere Fans


Wissenswertes

Wie gut, daß es die Musik gibt

Musik verbindet auf der Welt
die Menschen, denen sie gefällt.
Sie schlägt über alle Grenzen Brücken,
löst fast überall Entzücken.
Sie läßt sogar in schweren Tagen,
das Leben leichter gleich ertragen.
Musik vereint auch alt und jung,
sie bringt so manchen noch in Schwung.
Denn sie lädt auch zum Tanzen ein,
zum Träumen und zum Gläschen Wein.
Musik schenkt Freude, Harmonie
im Wohlklang einer Melodie.
Wohl dem Menschen, der sie liebt,
vielleicht ein Instrument auch spielt,
sie gibt Entspannung nach des Tages Last und Arbeit,
sie ist wie Balsam für ein Herz voller Traurigkeit,
sie gibt Dir Kraft, nicht zu verzagen,
auch in Deines Lebens dunkelsten Tagen.


Gebet

Herr, setze dem Überfluss Grenzen
und lasse die Grenzen überflüssig werden.
Lasse die Leute kein falsches Geld machen,
aber auch das Geld keine falschen Leute.
Nimm den Ehefrauen das letzte Wort
und erinnere die Ehemänner an ihr erstes.
Schenke unseren Freunden mehr Wahrheit
und der Wahrheit mehr Freunde.
Bessere solche Beamte, Geschäfts- und Arbeitsleute,
die wohl tätig, aber nicht wohltätig sind.
Gib den Regierenden ein besseres Deutsch
und den Deutschen eine bessere Regierung.
Herr, sorge dafür, dass wir alle in den Himmel kommen.
Aber nicht sofort.

Neujahrswünsche eines Pfarrers im Jahr 1883



Leitsätze

"Erfolg hat nur der, der etwas tut, während er auf den Erfolg wartet."

"Keiner von uns ist perfekt, aber gemeinsam können wir es werden."

"Übe langsam mit Verstand, vor allem das, was Du nicht kannst."

"Wer seine Fehler ständig wiederholt, wir bald perfekt darin sein."

 

13 Gebote für die Musikprobe

 Der Musikant hat

  1. vor jeder Musikprobe das Instrument auf Spieltauglichkeit zu überprüfen und den eventuell entstandenen Staub zu entfernen.

  2. die unsauberen Töne zu entfernen, die reinen Töne jedoch mitzubringen.

  3. das Musikinstrument vollständig mitzubringen.

  4. zur Musikprobe pünktlich zu erscheinen.

  5. zu bedenken, daß der Notenständer zur persönlichen Ausrüstung gehört. (beherrscht der Musiker seine Noten auswendig ist eine Ausnahmegenehmigung möglich)

  6. eine ausreichende Menge an Luft zum Blasen des Instrumentes mitzubringen.

  7. selbst für sein Ansatzwasser zu sorgen.

  8. die Pflicht, den Ablauf der Musikprobe nicht durch Gemurmel, Geschichten erzählen oder unpassende Zwischenrufe zu gefährden.

  9. während der Musikprobe keine Ermüdungserscheinungen zu zeigen.

  10. die Lautstärke seines Instrumentes so zu beeinflussen, daß der Nebenmann keine Gefahr läuft eine Gehörschädigung davon zu tragen.

  11. die Töne jedoch so laut zu blasen, daß sie der Musiker selbst noch hört.

  12. den Takt mit den Füßen nicht übermäßig laut zu stampfen.

  13. den während der Musikprobe eingenommenen Platz sauber zu verlassen.