Das Koppelfutterverzeichnis von 1250
 
 
Das Koppelfutterverzeichnis wurde in den Jahren um 1250 geschrieben und wird in der Hessischen Landes- und Hochschulbibliothek in Darmstadt aufbewahrt. Die Jahreszahl 1250 entspricht wahrscheinlich nicht genau dem Entstehungsjahr. Es ist eine Steuerliste des Erzbischofs von Mainz, in der aufgezeichnet ist, welche Abgabenmengen von den einzelnen Orten zu leisten waren. Die Abgaben bestanden in diesem falle aus Hafer und waren eine Steuer, die wahrscheinlich der König verlangte.
 
Die Steuerliste ist nach Gerichtssprengeln (=Centen) geordnet und gibt die ersten, bisher bekannten Informationen über Breitenbrunn. Der Ort gehörte zum Mainzer Gerichtssprengel "Cent zur Eich" (Venta ad Quercum).
 
Der Name Breitenbrunn taucht hier also erstmals in einem Schriftstück auf.
Die Hafer-Abgabe der Orte Fechenbach, Dorfprozelten, Neuenbuch, Breitenbrunn, Faulbach, diesetis (also westlich) des Baches und Altenbuch, dieseits des Baches, war an den Schenken von Klingenberg zu entrichten. Dies ist der Bereich um die Burg Prozelten.
 
Die Siedlung Breitenbrunn kann nur westlich (diesseits) des Faulbachs gelegen sein, denn es ist nicht, wie bei Faulbach und Altenbuch, zwischen Ortsteilen dies- und jenseits des Baches unterschieden.
Breitenbrunn war damals vermutlich etwa so groß wie die Siedlung Neuenbuch, denn beide hatten je 2 Malter Hafer zu zahlen. Faulbach und Altenbuch, in beiden Fällen die Bereiche westlich des Faulbachs, sind mit je 1 Malter verzeichnet. Dagegen hatten Fechenbach 13 und Dorfprozelten 6 Malter Hafer aufzubringen.
Wenn der Schenk von Klingenberg-Prozelten die Abgaben in diesem Gebiet für sich behalten durfte, dann war er hier der Herr über Grund und Boden, auch in Breitenbrunn. In der Tat waren die Schenken von Schüpf-Klingenberg-Prozelten hohe Beamte im Stauferreich und hatten da großen Einfluß.


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